Denkmalschutz Glacis
Am 17.03.2015 haben wir den Antrag gestellt, das Mindener Glacis unter Denkmalschutz zu stellen.
Im März 2016 wurde vom Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) der Denkmalwert des Mindener Glacis bestätigt.
Am 09.02.2017 wurde anschließend das Mindener Glacis unter der Nummer 720 in die Denkmalliste der Stadt Minden eingetragen.
Für die Denkmalwürdigkeit führte der LWL die 5 nachfolgenden Gründe auf.
· Wissenschaftliche und gartenhistorische Gründe
· Künstlerische Gründe
· Sozialgeschichtliche und freiraumgeschichtliche Gründe
· Städtebauliche Gründe
· Architekturwissenschaftliche Gründe
Die genaue Begründung sind unter dem nachfolgenden Link nachzulesen.
Dieses war ein sehr schöner Moment für unsere erfolgreiche Arbeit. Die Stadt Minden und das Grünflächenamt wurden dadurch für den Schutz und Erhalt des Glacis sensibilisiert, und es fand ein Umdenken für den sorgsamen Umgang und für die Gestaltung des Glacis statt. Das veranlasste die Stadt Minden im Frühjahr 2018 den Steuerungskreis für das Pflege- und Entwicklungskonzept Glacis einzuberufen.
